AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHHY1K/documents) · Abgerufen am 23.08.2026 02:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9da77ff2-c0ea-4d14-83ae-e0e35325e33b/

Lebensmittelvergabe 2023

Notice-ID: 9da77ff2-c0ea-4d14-83ae-e0e35325e33b · Procedure-ID: ac01904c-b1e5-48a2-973f-bb0819692869

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Stammdaten

Auftraggeber
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH, Berlin
Veröffentlicht
07.11.2023
Frist (Submission)
08.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
15000000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Versorgung mit Lebensmitteln für die Verpflegung von Patienten, Mitarbeitern und Gästen: Los Kaltgetränke - BG Klinikum Duisburg Los Kaltgetränke - BG Klinikum Bergmannstrost Halle Los Kaltgetränke - BG NordseeReha-Klinik St. Peter-Ording

Lose

3 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Kaltgetränke - BG Klinik Duisburg

Erfüllungsort
Duisburg

Los 3 — Kaltgetränke - BG Klinik Bergmannstrost Halle

Erfüllungsort
Halle (Saale)

Los 4 — Kaltgetränke - BG Klinik Sankt Peter-Ording

Erfüllungsort
St. Peter-Ording

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).