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planmäßige Instandsetzung Ausbildungshulk Fregatte Klasse 120 exKöln
Marinearsenal · Wilhelmshaven · Niedersachsen
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Beschreibung
Planmäßige Instandsetzung (ZI) 2026 Fregatte exKöln
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Planmäßige Instandsetzung (ZI) 2026 einer Ausbildungshulk Fregatte Klasse 120 (ehemals Köln) durch das Marinearsenal Wilhelmshaven.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Wertung gemäß der veröffentlichten Bewertungsmatrix
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Erfahrung Projektleiter, -manager, Qualitätsmanagementbeauftragter 30 %Qualität
Wertung gemäß der veröffentlichten Bewertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V034 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB), siehe Vergabeunterlagen Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 7 Abs. 2 BwBBG: Abgabe einer Eigenerklärung, dass auf Grund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (aktuelle Staatenliste, Datei "Staatenliste-Para-13-Nr-17_SÜG") gem. § 7 Abs. 2 BwBBG kein Ausschlusstatbestand vorliegt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG: Abgabe einer Eigenerklärung, dass auf Grund eines Unterauftragnehmers (UAN) eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (aktuelle Staatenliste, Datei "Staatenliste-Para-13-Nr-17_SÜG") gem. § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG kein Ausschlusstatbestand vorliegt. Für den Fall von Bewerber- /Bietergemeinschaften: Erklärung des Bewerbers betreffend die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft. Nachweis über Formblatt B-V 47, siehe Vergabeunterlagen
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Eignungsanforderung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung von Schiffen/Booten der Deutschen Marine, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
12. Eignungskriterium: Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung. 13. Eignungskriterium: Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
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Qualitätsmanagement
2. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt. 5. Eignungskriterium: Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln. 8. Eignungskriterium: Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
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Eignungsanforderung
11. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
1. Eignungskriterium: Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (planmäßige Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, nichtplanmäßige In-standsetzungen) in den Bereichen Schiffstechnik, Farb-/ Konservierungsarbeiten, Elektro-technik sowie Reinigung von, durch Brandgase verschmutzte Bereiche auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Be-hörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Fregatten, Korvetten). Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
6. Eignungskriterium: Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer verfügt über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen. 7. Eignungskriterium: Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
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Eignungsanforderung
3. Eignungskriterium: Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann. 4. Eignungskriterium: Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
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Eignungsanforderung
10. Eignungskriterium: Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Sicherheit & Versorgung
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Eignungsanforderung
Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V031, siehe Vergabeunterlagen falls zutreffend: Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-V-V 032, siehe Vergabeunterlagen
Weitere Anforderungen
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Eignungsanforderung
9. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien_EXK.pdf" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 05.03.2026 -
- 05.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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