Lausicker Straße 1; Abriss
KI Die Stadtverwaltung Grimma schreibt Abrissarbeiten in der Lausicker Straße 1 aus.
Stadtverwaltung Eisenach · Eisenach · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Stadt Eisenach beabsichtigt die Errichtung einer neuen Sport- und Veranstaltungshalle in das Bauvolumen eines leerstehenden Fabrikgebäudes auf dem Gelände des ehemaligen Automobilwerks Eisenach (AWE). Für den geplanten Neubau ist ein großflächiger Rückbau der Bestandskonstruktion hinter demzu erhaltenden Gebäudebestand (Achsen A – B ) vorgesehen. Bei dem zurückzubauenden Bestandsgebäude (Achsen B – L) handelt es sich um einen voll unterkellerten, dreigeschossigen Systembau in Stahlskelettbauweise aus den 1930er Jahren, der insbesondere im Kellergeschoss teilweise durch Stahlbetonbauteile ergänzt wurde. Das Tragwerk besteht aus Stützen, Haupt- und Nebenträgern sowie Decken mitüberwiegend Hohlziegelsteinen (Stahlsteindecken) und teilweise Stahlbetondecken. Das Achsraster beträgt 7,00 m in den Buchstabenachsen A – L und 5,50 m in den Zahlenachsen 1 – 17. In den mittleren Längsachsen E – G ist ein reduziertes Achsmaßvon 6,63 m × 5,50 m vorhanden. Die Hauptabmessungen des Gebäudes betragen ca. 88,30 m x 69,50 m bei einer Gebäudehöhe von etwa 13,50 m (Traufe) bis maximal ca.18,00 m (Dachaufbauten). Das Gebäude ist bereits weitgehend von Innenwänden freigestellt; erhalten sind lediglich die Aufzugstechnik sowie zwei innere Bestandstreppenhäuser, die über das Dach hinausgeführt sind. Die Fassaden des Stahlskeletts (ursprünglich ausfachendes Klinkermauerwerk) wurden bereitsvollständig zurückgebaut. Die Fassadenfelder bestehen aus einer großflächigen, gleichförmigen Anordnung von Stahlrahmen- bzw. Stahlsprossenfenstern, die bereits vollständig ausgeglast sind sowie aus Stahlprofilen im Brüstungs- und Sturzbereich.Im Bestandsgebäude ist im Bereich der Mittelachsen des 1. und 2. Obergeschosses ein Lichthof ausgebildet; das Erdgeschoss wird hier von einem Satteldach überspannt. Die Dachfläche über dem 2. Obergeschoss ist als flach geneigtes Satteldach mit zweiSatteldachlichtbändern über den jeweiligen Innenachsen C und I ausgebildet. Den oberen Gebäudeabschluss bildet eine u
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
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Angebotsendsumme inklusive Preisnachlass ohne Bedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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