AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von technischem Kaliumpermanganat
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wismut GmbH, Chemnitz
- Veröffentlicht
- 10.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 24314100 — Chemische Erzeugnisse
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rahmen-Maximum
- 1 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Rahmenvereinbarung
- Ja
Beschreibung
Lieferung und Entladung von bis zu 48 Tonnen technischem Kaliumpermanganat. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen auf Basis der Eignungskriterien geschlossen. Die Beauftragung des Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggebers durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern. Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Menge erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart. Wenn keine Verfügbarkeit gegeben ist, erfolgt dazu eine Mitteilung durch den Rahmenververeinbarungspartner. Die einzelnen Lieferungen in diesem Zeitraum werden mittels Einzelabruf vom Ansprechpartner des Auftraggebers am Lieferort (Wasserbehandlungsanlage) abgerufen. Die im Miniwettbewerb unterlegenen Teilnehmer werden unterrichtet. Der Miniwettbewerb der Preisermittlung und Verfügbarkeit wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung regelmäßig wiederholt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- UniC GmbH
- Vertragsabschluss
- 11.09.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- UniC GmbH (Gleina)