Das denkmalgeschützte Katholische Jugendheim ist zu sanieren und zu erweitern, um es auch weiterhin als Stadt- und Versammlungshalle der Stadt Oberwesel nutzen zu können. Ausgeschrieben werden die dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen.
Die Überlegungen der Stadt Oberwesel gehen dahin, das auf einer benachbarten Parzelle aufstehende Wohngebäude niederzulegen, um die freiwerdende Fläche zur Schaffung eines zweiten Rettungsweges sowie zur ebenen Erweiterung des Kath. Jugendheims (Bühnenbereich) zu nutzen. Die Abrissplanung ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Das Haus ist selbst nicht als Einzeldenkmal geschützt, aber konstituierender Bestandteil der vorgenannten Denkmalzone und als „Gebäude von besonderer Wertigkeit“ erfasst.
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Ein eingeschossiger Vorbau an das Hauptgebäude „Kath. Jugendheim“ vor dem Sockelgeschoss auf der Rheinseite wäre unter Umständen möglich, um dem Raumbedarf und einer sinnvollen Nutzung zu entsprechen. Das Gebäude ist 1923/24 erbaut, als „herausragendes Einzeldenkmal“ innen wie außen denkmalgeschützt und liegt hangseitig einsehbar im Bereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal.
Ausgeschrieben wird die Sanierung des Kath. Jugendheims, optional die Planung eines rückwärtigen Erweiterungsbaus und ergänzend die Abrissplanung für das Gebäude Martinsberg 5 sowie die Planung des Ersatzneubaus. Im Verlauf der Planungen kann sich herausstellen, dass ein Anbau an das kath. Jugendheim nicht erforderlich wird. Die Planungsleistungen werden insofern optional beauftragt. Sollte sich im Verlauf der Planungen eine Sanierung des Gebäudes Martinsberg 5 als sinnvoller herausstellen, als dessen Abriss und Neubau, wird der Auftragnehmer auch mit den Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Sanierung beauftragt.
Die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Lage im Welterbe sind zu berücksichtigen. Die Eingriffe in die historische Bausubstanz sind auf das Geringstmögliche zu beschränk