AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9dc093c4-82dd-42d2-b79a-6af796e0fbad) · Abgerufen am 18.08.2026 19:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9dc093c4-82dd-42d2-b79a-6af796e0fbad/

Angebotsphase - Planungsleistungen Gebäude und Freiflächen

Notice-ID: 9dc093c4-82dd-42d2-b79a-6af796e0fbad · Procedure-ID: 49a09089-8b88-4841-9edb-22f2dfbbc3ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nortorf über Amt Nortorfer Land, Nortorf
Veröffentlicht
03.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.052.540 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Sportheim der Stadt Nortorf wurde ca. 1971 erbaut und befindet sich im Besitz der Stadt. Seither sind keine größeren baulichen oder energetischen Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt worden. Die Stadt Nortorf plant im Rahmen von Fördermitteln des Bundes die Sanierung und Erweiterung des Sportheims in Nortorf. Das Gebäude erstreckt sich aktuell über ein Keller- und Erdgeschoss in der Größenordnung von 762 qm und soll im Zuge der Sanierung im Kellergeschoss um zwei Anbauten (ca. 100 qm) erweitert werden. Neben dem allgemeinen technischen Sanierungsstau bestehen insbesondere auch große Defizite im energetischen und hygienischen Bereich. Durch die Sanierung soll zudem eine Barrierefreiheit des Gebäudes erreicht werden. Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK 2022) stehen Fördermittel für die Sanierung und Erweiterung des Sportheims in Nortorf zur Verfügung. Die Auftraggeberin hat im Vorfeld eine Vorplanung erstellen lassen. Die Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Vorplanung ist einzuarbeiten, zu überprüfen und als richtig anzuerkennen. Die Baukosten betragen geschätzt (brutto): KG 200 Vorbereitende Maßnahme 7.000,00 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 1.058.725,00 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 739.775,00 EUR KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 155.000,00 EUR KG 700 Baunebenkosten 573.500,00 EUR SUMME KG200 bis KG700 rd. 2.534.000,00 EUR Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben wurde daher im Zuwendungsbescheid des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom 09.10.2023 auf max. 2.534.000,00 EUR brutto festgelegt. Beauftragt werden sollen Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) HLS, Leistungsphasen 1 - 9 nach §§ 53, 55 HOAI. Die vorgenannten Leistungen werden im Wege der Stufenbeauftragung vergeben. Daher werden zunächst nur die jeweiligen Leistungsphasen bis zur Genehmigungsplanung (LPH 4) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. In zeitlicher Hinsicht ist die planerische und bauliche Umsetzung der Maßnahme eilbedürftig. Idealerweise ist die genehmigungsfähige Planung daher im ersten Quartal 2024 abzuschließen und bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis Mitte 2026 erfolgen. Die Beschreibung des Leistungsinhalts orientiert sich an den Vorgaben der HOAI 2021. Die Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens des Bauvorhabens hat für den Auftraggeber allerhöchste Priorität.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Janiak + Lippert Architekten und Ingenieure GmbH
Vertragsabschluss
22.04.2024
Angebotsspanne
182.941 – 216.246 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).