AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461822915) · Abgerufen am 01.09.2026 15:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9de62aa1-ddd5-49db-9595-7ec0c6c18965/

Mischgasausschreibung (LB Leeraner Badbetriebs GmbH)

Notice-ID: 9de62aa1-ddd5-49db-9595-7ec0c6c18965 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d461822915

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
KWL mbH, Hannover
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
01.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas, bestehend aus einem Biogasanteil und einem Erdgasanteil, für die LB Leeraner Badbetriebs GmbH. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre. Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen, insbesondere der Abnahmestellenübersicht. Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der 01.01.2027, 06:00 Uhr. Die Belieferung umfasst insgesamt eine Abnahmestelle. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027 insgesamt 2.182.226 kWh, davon 1.582.226 kWh Erdgas und 600.000 kWh Biogas, • für das Lieferjahr 2028 insgesamt 2.182.226 kWh, davon 1.582.226 kWh Erdgas und 600.000 kWh Biogas. Für den Erdgasanteil werden seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht. Für den Biogasanteil von 600.000 kWh je Lieferjahr gelten besondere Anforderungen an die Gestehung, Herkunft, Bilanzierung und Nachweisführung des zu liefernden Biogases. „Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) gewonnen wird. „Bioerdgas“ („Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Gasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist, und für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Gasnetz und seinem Transport im Gasnetz bis zu seiner Entnahme Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Die weiteren Anforderungen an die Herkunft des Biogases, die zeitliche Bilanzierung, den Ausschluss einer Doppelvermarktung sowie die zu erbringenden Herkunfts-, Massenbilanz- und Zertifizierungsnachweise ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
01.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
15 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).