AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=869129) · Abgerufen am 22.09.2026 05:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9de815b7-60ea-4031-b517-a3aa1d92a9b5/

zwei Grafikkarten für Nvidia H200 NVL PCle 5.0

Notice-ID: 9de815b7-60ea-4031-b517-a3aa1d92a9b5 · Procedure-ID: 96e940ed-7408-473e-9b3a-efb1457fa15c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Max Rubner-Institut, Karlsruhe
Veröffentlicht
18.06.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
48962000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
Haushaltsvergabe

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Lieferung zweier Grafikprozessoren (Graphics Processing Units, GPUs) des Typs NVIDIA H200 NVL 141 GB HBM3e PCle 5.0 zur Erweiterung eines bestehenden Entwicklungsservers für High Performance-Computing (HPC), generative KI, Larga Language Models (LLM), Deep Learing, Inferenz-Workloads sowie wissenschaftliche Simulationen einschließlich der Leistungsbestandteile wie im Vertragsentwurf unter § 4 beschrieben. Für den gemeinsaen Betrieb mehrerer GPUs mit gemeinsam nutzbarem Hochgeschwindigkeitsspeicher und hoher Interconnect-Bandbreite ist zusätzlich ein NVIDIA NVLink-Board 4-Way für H200 Bestandtel der Beschaffung. Das NVLink-Board muss vier NVIDIA H200 NVL GPus unterstützen. Die Beschaffung dient insbesondere dem Betrieb größerer Large Language Modelle sowie speicher- und rechenintensiver KI- und HPC-Anwendungen, die einen skalierbaren Multi-GPU-Betrieb mit NVLink-Kopplung erfordern.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).