AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av286bb3-eu) · Abgerufen am 26.10.2026 07:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9e01d568-2a75-4501-80b8-ebaff4bcbbfb/

Beschaffung von Kraftstoffen für die Stadtwerke Passau GmbH

Notice-ID: 9e01d568-2a75-4501-80b8-ebaff4bcbbfb · Procedure-ID: 3d7811d0-b1a9-40e0-a601-7328d02dcaea

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Passau GmbH, Passau
Veröffentlicht
22.10.2026
Frist (Submission)
23.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09130000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Omnibusbetriebshof der Stadtwerke Passau GmbH, Mühlweg 28, 94036 Passau befindet sich die betriebliche Tankstelle. Die Kraftstoffe werden in unterirdischen Tanks mit Fassungsvermögen von 200.000 Liter für Diesel, 50.000 Liter für Super und 50.000 Liter für HVO 100 gelagert. Die Stadtwerke Passau GmbH beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen über die Belieferung mit Dieselkraftstoff (Los 1), Super-Kraftstoff E5 (Los 2) und HVO 100 (Los 3). Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).