AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9e07545f-2fe7-48ce-bce5-6dad342765f5/

Wärmewende WAF - Fußgängerzone, Tief- und Rohrleitungsbau Fernwärme

Notice-ID: 9e07545f-2fe7-48ce-bce5-6dad342765f5 · Procedure-ID: 01fbb78c-cde8-44b6-ae66-f05137a37c99

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Stammdaten

Auftraggeber
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH, Warendorf
Veröffentlicht
04.12.2023
Frist (Submission)
18.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH treibt den Fernwärmeausbau innerhalb ihres Versorgungsgebietes konsequent voran. Zu diesem Zweck sollen verschiedene Ausbauachsen realisiert werden mit unterschiedlichen Priorisierungsgraden. Gegenstand des ersten Bauabschnittes ist der Fernwärmeausbau für die Ankerkunden (Schulen der Stadt und des Kreises) und dessen Berücksichtigung bei den anstehenden Straßensanierungen in der historischen Altstadt Warendorfs mit den zahlreichen denkmalgeschützten Bauwerken. Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die Arbeiten zur Lieferung und Verlegung von Fernwärmeleitungen in diesem Bereich mit einer Trassenlänge (inkl. Hausanschlussleitungen) von ca. 1.400 Metern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
30.04.2025
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).