https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=305502
Drei (3) geeignete Referenzen über bereits ausgeführte bzw. abgeschlossene oder noch laufende Dienstleistungsaufträge:
- Drei Referenzen vergleichbarer Größenordnung bzw. eines vergleichbaren Auftragsumfangs
- Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor dem 01.01.2024 geendet haben.
Ein noch laufendes Referenzprojekt muss mindestens seit 2024 bestehen
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213 bzw. FB L 653) unter der Ziffer 6 bzw. 5 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt.
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Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die „Verpflichtungserklärung“ ist abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).