AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung von Bundesbehörden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
- Bezugsberechtigte
- Deutscher verband für Landschaftspflege e.V.; Deutsches Weininstitut; DEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH; Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH; Stiftung Jüdisches Museum Berlin
- Veröffentlicht
- 23.07.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85141000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 2.616.813 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der Beschäftigten von obersten, oberen und weiteren Bundesbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes in 6 Losen
Lose
6 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.07.2031
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (4)
- AMAGS GmbH · CompanyCheck Deutschland GmbH · Deutsche Institute für Arbeitsmedizin GmbH · ias Aktiengesellschaft
- Vertragsabschluss
- 15.07.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (4)
- AMAGS GmbH (Berlin)
- CompanyCheck Deutschland GmbH (Hamburg)
- Deutsche Institute für Arbeitsmedizin GmbH (Leipzig)
- ias Aktiengesellschaft (Karlsruhe)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).