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Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Dachrinnenreinigungsleistungen für diverse Liegenschaften in Soest, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 576-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Anstalt des öffentlichen Rechts · Bonn
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Beschreibung
a) Grundleistungen 1. Reinigung der Dachentwässerung - Reinigung der Dachrinnen - Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe 2. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat b) Bedarfsleistungen 1. Austausch der Laubfangsiebe
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für die Reinigung von Dachrinnen und Dachentwässerung sowie die fachgerechte Entsorgung von Laub und Unrat für diverse Liegenschaften in Soest.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: 100 % Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Preiseinschätzung
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