AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach und WSP-Gruppe: Unterhaltsreinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeipräsidium Unterfranken, Würzburg
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- Frist (Submission)
- 28.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Tägliche Unterhaltsreinigung der Polizeidienstgebäude "Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach" (tgl. Reinigungsfläche 1.306,02 m²) und "Wasserschutzpolizei WSP-Gruppe Aschaffenburg" (tgl. Reinigungsfläche 349,23 m²) jeweils ab dem 01.02.2026. Neben der täglichen Unterhaltsreinigung sind nach Beauftragung auch Boden- sowie Sanitärgrundreinigungen durchzuführen. Bei der VPI Aschaffeburg fallen zusätzlich noch Sonderreinigungen der Haftzellen an. Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Dateien 00 Anschreiben, 01 Bewerbungsbedingungen, 03 Vordrucke & Erklärungen) können uneingeschränkt und direkt über den in der EU-Auftragsbekanntmachung angegebenen Link im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Zum Schutz der Vertraulichkeit der in der Datei 02 Vertragsunterlage enthaltenen Informationen erhalten nur grundsätzlich geeignete Wirtschaftsteilnehmer mit einem berechtigten Interesse (d.h. Wirtschaftsteilnehmer mit dem Geschäftsfeld Unterhaltsreinigung von Verwaltungsobjekten/Bürogebäuden) diese Vergabeunterlagen (§ 41 Abs. 3 VgV). Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbesichtigung durchzuführen, für welche eine Anmeldung beim Ansprechpartner der Dienststellen erforderlich ist (vgl. Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2026
- Ende
- 31.01.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 64 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabestelle Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.