AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 15:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9e5c4dc3-dadf-4d45-b51a-bc623369497a/

Erweiterung 1. Bauabschnitt: Erschließung Gewerbe- u. Industriegebiet H2 - Fachplanungsleistungen

Notice-ID: 9e5c4dc3-dadf-4d45-b51a-bc623369497a · Procedure-ID: d9447f88-0e04-448c-8bc2-690458d97496

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Sonneberg, Sonneberg
Veröffentlicht
18.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erweiterung des im Bau befindlichen 1. BA des Projektes: "Erschließung des Gewerbe-und Industriegebietes H2 Region Thüringen/Franken-Sonneberg-Süd" Leistungen zur Erschließungs- planung. Gegenstand dieses Verfahrens sind Fachplanungsleistungen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Ingenieurbauwerke - Planungsleistungen

Erfüllungsort
Sonneberg (Gewerbegebiet Süd)

Los 2 — Verkehrsanlagen / Freianlagen - Planungsleistungen

Erfüllungsort
DEG0H

Vertragslaufzeit

Beginn
28.08.2026
Ende
15.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
15 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).