AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 22:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9e804875-bff2-496b-8fea-721db995699f/

Urbane Datenplattform der Städte Aalen und Heidenheim

Notice-ID: 9e804875-bff2-496b-8fea-721db995699f · Procedure-ID: 8b188a48-e9f2-4170-bf96-19272730ed49

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Aalen Wirtschaftsförderung und Smart City, Aalen
Veröffentlicht
13.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Städte Aalen und Heidenheim planen im Rahmen ihres interkommunalen Modellprojekts #AalenHeidenheimGemeinsamDigital den Aufbau und Betrieb einer Urbanen Datenplattform (UDP). Der Auftrag umfasst die technische Konzeption, Implementierung und Integration der Plattform, einschließlich Anbindung externer Systeme und Fachverfahren, sowie deren anschließenden Betrieb und Weiterentwicklung. Ziel ist es, alle im städtischen Raum entstehenden Daten sicher zu erfassen, zu verarbeiten und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, um so bürgernahe sowie verwaltungsinterne Digitalisierungsprozesse effektiv zu unterstützen.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.07.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).