AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BLB NRW Münster / Justizzentrum - Sanierung Geb. 3 / BE + Baulogistik + Gerüst + Baureinigung / 060-26-00243
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster, Münster
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Frist (Submission)
- 08.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45113000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Baustelleneinrichtung: Bauzaun auf- und abbauen sowie Vorhalten ca. 428 m Vorab-Abbruch Zäune Pollerleuchten etc. geringen Umfangs Containerstellung Baustelleneinrichtung (Bürocontainer, Sanitärcontainer, Mobile Toiletten) Versorgungsmedien verlegen inkl. Baustromverteiler Sicherungsmaßnahmen: Raumbreite und -hohe OSB-Trennwände ca. 4897 m2 Fußbodenschutz herstellen ca. 1722 m2 Baumschutzmaßnahmen: Stammschutz 7 St, Schutzzaun 250 m, Lastverteilerplatten mit Hackschnitzelunterbau ca. 400 m2 Containerstellung Ersatzmaßnahme aus verschiedenen Elementen und Nutzungsvarianten, 2-geschossig, inkl. Möblierung Baulogistik: Wachschutzaufgaben mit ca. 942 Tagen und Aufgaben und Bereichen wie Beispielshaft bewach-orientiert, fahrz.-orientiert, begleitender Einsatz, Baustellenausweise und Schlüsselverwaltung Videoüberwachungssystem Gerüstarbeiten: Arbeits- und Schutzgerüst: 7560 m2 Treppentürme Bauaufzüge Gerüststellung Innen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Sperrung von Gehweg- und Straßenbereich inkl. aller Maßnahmen und Beschilderungen Baureinigung: Bauschlussreinigung Innen: 1720 m2 Außenbereich 15300 m2 Fensterreinigung 5000 m2
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.11.2026
- Ende
- 08.11.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.