Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag über den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkartenlesern

Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul · Sachsen · Landesbehörde

Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung

Beschreibung

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt die Vergabe über die Ausschreibung eines "Rahmenvertrag über den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkartenlesern" für den Freistaat Sachsen durch. Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) plant einen Anschlussvertrag für den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkarten- und Personalausweislesern für Signaturarbeitsplätze Freistaates Sachsen abzuschließen, weil nach wie vor ein hoher Bedarf an Kartenle-sern durch flächendeckenden Rollout qualifizierter Signatur in sächsischen Behörden besteht.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Anpassung der Angebotsfrist und der Bindefrist

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird ein Rahmenvertrag für den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkarten- und Personalausweislesern für den Freistaat Sachsen.

Der Bedarf ergibt sich aus dem flächendeckenden Rollout qualifizierter Signaturen in sächsischen Behörden. Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Lieferungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag über den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Signaturkartenlesern
  • Preis 100 %

    Reine Preiswertung gemäß Kapitel F 4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis brutto.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 500.000 EUR, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unter-nehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unter-nehmensstandorte.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkauf und Wartung von Signaturkartenlesegeräten), bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: Bitte geben Sie drei geeignete Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre an, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bitte beschreiben Sie die Referenzaufträge kurz mit folgenden Inhalten: 1. Benennen des Auftraggebers, 2. Beschreibung des Auftragsgegenstandes, 3. Angabe des Leistungszeitraumes, 4. Angabe des Auftragswertes oder -volumen und 5. Anzahl der gelieferten Signaturkartenlesegeräte. Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterund bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 32 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 192.130 €
Median 454.947 €
Oberes Quartil 2.263.609 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 17.04.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer SID 2026-05 DR
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Standort Radebeul, Sachsen
Veröffentlicht 09.03.2026
CPV-Code 30230000
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Erfüllungsort Radebeul
Laufzeit 48 Monate
Bindefrist (?) 2 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 50.265 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.379 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul

vergabestelle@sid.sachsen.de
+49 351 3264 5101