AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 22:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9eaaee6c-0e7f-4215-8b19-2b083ee53669/

Lieferung eines Gerätewagens Gefahrgut

Notice-ID: 9eaaee6c-0e7f-4215-8b19-2b083ee53669 · Procedure-ID: e21f2626-4df7-476b-8a39-42a60151f02e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Rostock, Bad Doberan
Veröffentlicht
29.01.2026
Frist (Submission)
02.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Rostock hält drei CBRN-Züge vor. Für den CBRN-Zug Ost am Standort Sanitz soll mit dieser Ausschreibung ein Gerätewagen Gefahrgut beschafft werden. Die Anforderungen an den zu beschaffenden Gerätewagen Gefahrgut: Los 1: 1 Fahrgestell für einen GW-G nach DIN 14555-12 ausgeführt in Verbindung mit DIN 14555-22 Los 2: 1 Aufbau für einen GW-G nach DIN 14555-12 ausgeführt in Verbindung mit DIN 14555-22 Los 3: Beladung für einen GW-G nach DIN 14555-12 ausgeführt in Verbindung mit DIN 14555-22 Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Ende
30.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
144 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).