AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9eb12f19-a4f5-4eda-b65d-91bf2adaa5ba/

Lieferung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges

Notice-ID: 9eb12f19-a4f5-4eda-b65d-91bf2adaa5ba · Procedure-ID: 4ed551cc-d8ae-4151-b43d-aa7fa6c3355b

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne, Freyburg (Unstrut)
Veröffentlicht
19.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144500 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne (kurz: WAV) schreibt in einem offenen Vergabeverfahren ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug als Kastenwagen aus. Das Fahrzeug wird für die Inspektion von Schmutz- Misch- und Regenwasserkanälen sowie Hausanschlussleitungen eingesetzt. Der Aufbau ist auf einem zweiachsigen Fahrgestell für Kastenwagen, einer Motorleistung von ca. 170 PS/125 kW sowie der derzeit aktuellsten Schadstoffklasse zu montieren. Die Vorderachse ist für erhöhte Traglast auszulegen. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst befestigte und unbefestigte Straßen und Wege. Das Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug ist anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung anzubieten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).