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Leopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt: Abrechnungsmodul für KD Plus
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH · Schweinfurt · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLeopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt: Abrechnungsmodul für KD Plus🏆 CGM Clinical Deutschland GmbH · Koblenz
- CGM Clinical Deutschland GmbH · Koblenz
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH (im Folgenden "Leopoldina-Krankenhaus" oder "LKS") ist ein Krankenhaus der Schwerpunkt-Versorgung mit 700 Planbetten und ca. 70.000 Patienten pro Jahr. Das Leopoldina-Krankenhaus stellt als modernes Schwerpunktkrankenhaus die umfassende medizinische Versorgung für die Bürger von Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie der Bevölkerung im nördlichen Unterfranken sicher. Darüber hinaus ist das Leopoldina-Krankenhaus akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Würzburg, einer der größten Arbeitgeber der Region und bietet in unserer Berufsfachschule für Pflegeberufe jungen Menschen mit qualifizierten Aus- und Fortbildungen beste Berufschancen für die Zukunft. Das LKS nutzt seit 2007 das selbst entwickeltes klinische Krankenhausinformationssystem ("KIS") "KD Plus". Aufgrund der Einstellung des Betriebs des bisherigen Abrechnungsmoduls zur DRG-Abrechnung durch den Hersteller ist zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Abrechnung stationärer Klinikleistungen eine Nachfolgelösung zur Abrechnung erforderlich.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 213 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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