AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=d116e75ff9605dc87c328fb47f81cf68) · Abgerufen am 03.11.2026 04:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9ec5dbd7-0b79-4abf-aef2-e8485b1f5eb2/

Betrieb, Hosting, Wartung, Support und Weiterentwicklung der Webpräsenz der Deutschen Bundesbank

Notice-ID: 9ec5dbd7-0b79-4abf-aef2-e8485b1f5eb2 · Procedure-ID: 6ed841f3-e331-4005-b517-90457983b259

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt die im Folgenden aufgeführten Leistungen im Projekt "2026-I-033" bzw. "25-2000074867": 1) Bereitstellung eines Projektteams, 2) Hosting und Betrieb der Webpräsenz, 3) Migration der Anwendungen und Daten sowie 4) Weiterentwicklung und Pflege der Webpräsenz. Die Vertragsgrundlaufzeit sieht eine Leistungserbringung über 4 Jahre mit Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vor (Laufzeit maximal sechs Jahre). Detailliertere Informationen können Sie den Vergabeunterlagen wie zum Beispiel dem Verfahrensleitfaden, dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).