AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 14:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9ed4a703-7c84-41d7-ac54-04e31fc67a4e/

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Notice-ID: 9ed4a703-7c84-41d7-ac54-04e31fc67a4e · Procedure-ID: 95d2c3d3-246a-43d5-bf7f-33d11178c655

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nohfelden, Nohfelden
Veröffentlicht
24.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Nohfelden beabsichtigt auf der Basis einer Machbarkeitsstudie den Umbau der Grundschule am Standort Gonnesweiler als 1-zügige Ganztagsschule durchzuführen. Auf der Basis einer ersten Kostenschätzung betragen die voraussichtlichen Kosten für die Kostengruppen 300, 400, 500, 600 und 700 rd. 4,4 Mio. EUR (brutto). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 4, Leistungsphasen 1-8). Der Neubau wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).