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2427/Z24-7 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 7 - Handels- und Gesellschaftsrecht
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2427/Z24-7 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 7 - Handels- und GesellschaftsrechtRahmen 180.000 €🏆 Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB · Bonn
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Beschreibung
Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozes
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
5.1.12 Angebotsfrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Person im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts 70 %Qualität
Mindestanforderungen Benennung der verantwortlichen Person und eines Vertreters. Jede benannte Person muss Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Rechtsanwalt sein. Für jede benannte Person ist der Nachweis ihrer Erfahrungen und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Insolvenzrechts durch die Angabe von geeigneten Referenzen über seit 2020 ausgeführte Aufträge (Referenzprojekte) wahlweise in den olgenden Rechtsgebieten zu führen: Materielles Handelsrecht, Materielles Gesellschaftsrecht, Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zu anderen Rechtsgebieten und seine Besonderheiten im Rahmen der Verfahrens- und Prozessführung, sowie materielles Insolvenzrecht Für jede benannte Person sind mindestens fünf verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen. Eine Referenz bzw. ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn sich die erbrachten Leistungen auf den vorgenannten Themenbereich beziehen und Komplexität und Schwierigkeitsgrad der zu vergebenden Leistung entsprechen bzw. ihr nahe kommen oder ähneln.
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Angebotspreis (inkl. MwSt.) 30 %Preis
Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Abschnitt C des Preisblattes.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 139 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbBAuftragsvolumen (Rahmen) 180.000 €1 Veröffentlichung
- 21.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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