AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabeverfahren Betreiberdienstleistungen für den Munich Action Park (MAP)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Olympiapark München GmbH, München
- Veröffentlicht
- 07.04.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
- CPV-Code
- 92610000 — Freizeit und Kultur
- Zuschlagswert
- 3.723.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Olympiapark München GmbH (OMG) sucht einen Auftragnehmer als Dienstleister für den „Munich Action Park“ (MAP) im Olympia-Actionsportzentrum (OASZ). Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Die OMG ist mit Geschäftsbesorgungsvertrag von der LHM damit betraut, das MAP in eigener Verantwortung sowie in eigenem Namen aber auf Rechnung der LHM zu führen. Es handelt sich um eine durch die LHM gewidmete öffentliche Einrichtung im Sinne von Art. 21 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO). Der Actionsport zieht als Zwischennutzung für voraussichtlich mindestens fünf Jahre in die Hallen des ehemaligen Olympia-Eissportzentrums. Diese bilden den MAP. Der Innenausbau für den Actionsport wird durch die OMG im Auftrag der Landeshauptstadt München (LHM) finanziert und umgesetzt. Die OMG ist für den Gesamtbetrieb verantwortlich. Der Auftragnehmer untestützt die OMG in beiden Hallen des MAP beim Betrieb nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 11) enthaltenen Leistungsinhalte und Vorgaben mit personellen Ressourechen organisatorisch, pädagogisch und sportfachlich.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.12.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Rubymove GmbH
- Vertragsabschluss
- 30.03.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 18.03.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.