AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9efdbfce-e5e4-4105-bc3c-f92cea74e7fe/

Lieferung von Tauchgerätschaften an den Wasserrettungsdienst Bayern – Wasserwacht

Notice-ID: 9efdbfce-e5e4-4105-bc3c-f92cea74e7fe · Procedure-ID: 9efdbfce-e5e4-4105-bc3c-f92cea74e7fe

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Rotes Kreuz, München
Veröffentlicht
14.02.2025
Frist (Submission)
17.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
37412240 — Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Tauchgerätschaften für den Wasserrettungsdienst Bayern – Wasserwacht Aktuell besteht ein Bedarf in der Lieferung der folgenden Gerätschaften: Los 1: Lieferung von 65 Stk. Vollmaskensets, 65 Stk. Zweitatemreglersatz als Backupsystem, 62 Stk. Maskensprechgarnituren, 62 Stk. Sprecheinrichtungen, 62 Stk. Telefonleinen Los 2: Lieferung von 32 Stk. Auftriebsmittel (Jacket) EN 1809:2016-09 Los 3: Lieferung von 26 Stk. Druckgasflaschen Los 4: Lieferung von 37 Stk. Trockentauchanzügen EN-14225-2:2017 Näheres ergibt sich aus der EU-Bekanntmachung und den weiteren Vergabeunterlagen (insb. Leistungsverzeichnis Positionen 1-7).

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landgericht München I, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).