AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 21:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9f0d672c-05d4-4351-b17a-d8e7b47b5b03/

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Studienkolleg in München

Notice-ID: 9f0d672c-05d4-4351-b17a-d8e7b47b5b03 · Procedure-ID: db8701de-0241-494a-9390-8800865c3820

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in M, München
Veröffentlicht
17.02.2026
Frist (Submission)
02.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
349.803 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR)

Geschätzter Wert
333 €

Los 2 — Glasreinigung (GLR)

Geschätzter Wert
16.354 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).