AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 07:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9f0f6fc7-2022-4365-ad3e-a8f4d0a34daa/

Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Am Bremig" in Rottendorf

Notice-ID: 9f0f6fc7-2022-4365-ad3e-a8f4d0a34daa · Procedure-ID: 6fae3697-b042-4119-918f-c6b0eef36bf3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rottendorf, Rottendorf
Veröffentlicht
16.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Rottendorf beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens „Am Bremig“ in Rottendorf. Der bestehende Kindergarten (2 U3 + 5 U3) Gruppen soll um eine Küche einschl. Speiseraum und notwen-diger Nebenräume erweitert werden. Die Sanierung des Bestandsgebäudes erfolgt im laufenden Betrieb in Bauabschnitten. Es handelt sich um eine nach FAG geförderte Maßnahme Die vorläufigen Kosten (KG 100 – 500) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf 1,43 Mio. € netto. Der Anteil der Sanierung beträgt ca. 50 %, der Anteil der Erweiterung / Aufstockung ca. 50 % Kennzahlen: - BGF Bestandsgebäude = ca. 920 m² - BGF Erweiterung / Aufstockung = ca. 235 m² - BRI Erweiterung = ca. 1.122 m³ Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV - Bau- / Förderantrag 2022/2023 - Bauausführung ab 2024 - Gesamtfertigstellung 2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).