AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63ML9J/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 08:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9f10b23a-2ebb-419c-bbb9-5798f326cde3/

Rahmenverträge Dell (Los 1) und Nutanix (Los 2)

Notice-ID: 9f10b23a-2ebb-419c-bbb9-5798f326cde3 · Procedure-ID: 20976237-330c-4dc8-9b36-1e0e48b11edb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für den Kauf von Dell Hardware/ Software/ Support (Los 1) sowie den Kauf von Nutanix SuperMicro Hardware einschließlich der Überlassung systemnaher Software des Herstellers Nutanix und je Los den Kauf von Produkten des Herstellers Nvidia sowie die Erbringung zugehöriger Beratungsleistungen und systemnaher Dienstleistungen durch den jeweiligen Auftragnehmer.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).