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Masterplan Region Chemnitz - Südwestsachsen
Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 11 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Prognos AG. Die übrigen 10 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Masterplan Region Chemnitz - Südwestsachsen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Hinblick auf Qualität und Preis. Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse. Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100 Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote PAng: Preis des Angebotes WAng: Wertungspunkte des Angebotes Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen.
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Preis 40 %
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Hinblick auf Qualität und Preis. Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse. Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100 Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote PAng: Preis des Angebotes WAng: Wertungspunkte des Angebotes Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Prognos AG1 Veröffentlichung
- 17.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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