AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 11:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9f1f11e2-7480-4fc7-b5ce-aa6ec7fd3e15/

Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Lichtsignalanlagen in der NL Nord

Notice-ID: 9f1f11e2-7480-4fc7-b5ce-aa6ec7fd3e15 · Procedure-ID: 5da1d546-2d17-4196-8687-c8a88ca2dcc5

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord, Hamburg
Veröffentlicht
22.08.2025
Frist (Submission)
22.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50232200 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel dieses Vertrages soll eine Rahmenvereinbarung über die Planungsleistung von Lichtsignalanlagen für die kommenden 4 Jahre für die Niederlassung Nord der Autobahn GmbH sein, welche es ermöglicht, den herrschenden Bedarf an Grundinstandsetzungen sowie weiterer Umbau, Neubau und Änderungsmaßnahmen effektiv abzuarbeiten und in die bauliche Umsetzung zu bringen. Der Umfang und Inhalt der Leistungen orientiert sich an dem Leistungsbild Technische Ausrüstung der HOAI inkl. der ausgewiesenen Positionen der AHO Nr. 24. Diese sollen als Kalkulationsgrundlage des erforderlichen Honorars dienen. Sofern ergänzende Leistungen anfassen, werden diese aus Stundenbasis nach Aufwand abgerechnet.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).