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A40, BA1 AS Straelen bis AS Wachtendonk, BÜ+BOL
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
A40, BA1 AS Straelen bis AS Wachtendonk, BÜ+BOL
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planung und Überwachung von Baumaßnahmen an der Bundesautobahn A40 (Abschnitt 1: AS Straelen bis AS Wachtendonk) einschließlich Brückenbauwerke und Bodenverbesserungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotsbewertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala (= Gewichtung) von 0 bis 5 Punkte normiert. - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preies. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma
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Persönöiche Referenzen des Personals 30 %Qualität
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden persönliche Referenzen der letzten fünf Jahre der als Hauptarbeitskraft eingesetzt und benannten Örtlichen Bauüberwachung. Die Bauarbeiten des jeweiligen Referenzprojektes müssen zwischen 2020 und Einreichung des Angebotes abgeschlossen und mit dem Gegenstand dieser Freiberuflichen Leistung vergleichbar sein. Es werden nur persönlich und hauptverantwortlich erbrachte Leistungen der Arbeitskraft gewertet, wobei entsprechende Referenzen im Zuge der Angebotsabgabe übersichtlich dargestellt beigefügt werden müssen. Die "Anlage Eigenerklärung Übersicht der Mindeststandards, Eignungs- und Zuschlagskriterien" ist auszufüllen und im Zuge der Angebotsabgabe einzurechnen. Es erfolgt nur die Vergabe von 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten (ohne Interpolation), wobei sich die Punktevergabe nach folgenden Anforderungen richtet: - 0 Punkte: Erfahrungen mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig über eine Erneuerungsstrecke bis 3 km, inkl. Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen. - 1 Punkte: Erfahrung mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau sowie Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu- /Brückenersatzneubau für Verkehrsan- lagen) bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig über eine Erneuerungsstrecke bis 3 km, inkl. Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen, im Zuge dessen mind. ein Brückenneu-/ Brückenersatzneubau realisiert wurde. - 2 Punkte: Erfahrung mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau sowie Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu-/ Brückenersatzneubau für Verkehrsanlagen) bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig über eine Erneuerungsstrecke bis 3 km, inkl. Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen, im Zuge dessen mind. zwei Brückenneu-/ Brückenersatzneubau realisiert wurde. - 3 Punkte: Erfahrung mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau sowie Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu-/ Brückenersatzneubau für Verkehrsanlagen) bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig über eine Erneuerungsstrecke > 3 km, inkl. Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen, im Zuge dessen mind. zwei Brückenneu-/ Brückenersatzneubau realisiert wurde. - 4 Punkte: Erfahrung mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau sowie Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu-/ Brückenersatzneubau für Verkehrsanlagen) bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig über eine Erneuerungsstrecke > 3 km, inkl. Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen, im Zuge dessen mind. zwei Brückenneu-/ Brückenersatzneubau realisiert und mind. eine weitere Bauwerkssanierung (bspw. Kappensanierung) durchgeführt wurde. - 5 Punkte: Erfahrung mit örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung im Leistungsbild Erd- und Straßenbau sowie Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu-/ Brückenersatzneubau für Verkehrsanlagen) bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig über eine Erneuerungsstrecke > 3 km, inkl. Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen, im Zuge dessen mind. zwei Brückenneu-/ Brückenersatzneubau realisiert und mind. eine weitere Bauwerkssanierung (bspw. Kappensanierung) durchgeführt wurde. Die Ausführung der Baumaßnahme hat in Bereichen in schützenswerten Räumen stattgefunden (bspw. Naturschutz-/ Wasserschutzgebieten).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
$%boolean_is_end$Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Nachweis der Berufsqualifikation
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 € besteht. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. oder Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot einzureichen: Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: - Microsoft-Office oder mit Microsoft-Office kompatible Systeme, - iTWO kompatible AVA-Software inkl. STLK und GAEB-Zertifikat, - digitales Bautagebuch, - Dashboard für Änderungs- und Nachtragsmanagement sowie Abnahme und Mängelmanagement
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
1 § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Örtliche Bauüberwachung mit hoher Expertise (öBÜ) • Mind. eine Bauingeniuer(in) für den Einsatz als (leitende*) örtliche Bauüberwachung mit Abschluss Dipl.-Ing./M. Sc. Oder vergleichbar, mit mind. fünf Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten überwiegend im Erd- und Straßenbau sowie konstruktiven Ingenieurbau, zzgl. mind. eine Person als Vertretungskraft. Jede als (leitende*) örtliche Bauüberwachung eingesetzte Person muss innerhalb der letzten fünf Jahre mind. einmal die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu-/Brückenersatzneubau für Verkehrsanlagen) sowie Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) zzgl. Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifeigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben. Eine Vertretungskraft mit nachstehenden Anforderungen ist vorgesehen. *leitende = hauptverantwortliche Örtliche Bauüberwachung (öBÜ) • Mind. ein oder zwei weitere Bauingenieure/Bauingenieurinnen für den Einsatz als örtliche Bauüberwachung mit Abschluss Dipl.-Ing./M. Sc. Oder vergleichbar, mit mind. drei Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten überwiegend im Erd- & Straßenbau (grundhafte Sanierung) sowie im konstruktiven Ingenieurbau und/oder Mind. ein oder zwei weitere Bauingenieure/Bauingenieurinnen für den Einsatz als örtliche Bauüberwachung mit Abschluss B. Sc. oder Bautechniker(in) oder vergleichbar mit mind. zehnjähriger Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten überwiegend im Erd- & Straßenbau (grundhafte Sanierung) sowie im konstruktiven Ingenieurbau. Mind. eine der als örtliche Bauüberwachung eingesetzten Personen muss innerhalb der letzten fünf Jahre mind. einmal die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke, hier Brückenneu-/Brückenersatzneubau für Verkehrsanlagen) sowie Erd- und Straßenbau (grundhafte Erneuerung) bei einem Bundesfernstraßenprojekt für Autobahnen bzw. autobahnähnliche Bundesstraßen mit mind. zwei zweistreifigen Richtungsfahrbahnen oder gleichwertig hauptverantwortlich durchgeführt haben. Anforderungen an alle örtlichen Bauüberwachungen: • Mind. eine der als örtliche Bauüberwachung eingesetzten Personen muss einen Nachweis der Qualifikation für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) nachweisen. Bauoberleitung (BOL) • Es gelten die zuvor benannten Befähigungen und Anforderungen, die an eine örtliche Bauüberwachung mit hoher Expertise gestellt werden. Für (leitende) örtliche Bauüberwachung und örtliche Bauüberwachungen einschließlich der Bauoberleitung sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen, d.h. mindestens 4 Personen gemäß oben benannten Anforderungen. Unterstützendes Personal darf insbesondere in Phasen mit Schichtbetrieb ohne weitere Anforderungen eingesetzt werden vorausgesetzt eine qualifizierte örtliche Bauüberwachung ist betreuend als zuständiger Ansprechpartner vor Ort.
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Nachunternehmer-Anteil
Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Mindeststandard: Bieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.302 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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