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Beschaffung von neun (9) Diesel-Überlandbussen
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH · Kiel · Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Der Auftraggeber erbringt als kommunales Verkehrsunternehmen ÖPNV-Leistungen im Landkreis Plön und benötigt hierfür neue Busfahrzeuge. Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung von Beschaffung von neun (9) Diesel-Überlandbussen (M3 Klasse II Niederflur/Low-Entry), Länge ca. 12 m.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Beschaffung von neun (9) Diesel-Überlandbussen der Klasse M3 II Niederflur (ca.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium 1 50 %Kosten
Wertungsrelevante Vergleichskosten (50 %)
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Kriterium 2 35 %Qualität
Qualität (35 %)
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Kriterium 3 15 %Qualität
Liefertermin (15 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister ist nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zu erbringen. Sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind, ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Diesel-Überlandbussen der Klasse M3, Klasse II (Niederflur/Low-Entry), Länge ca. 12 m), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Mindestanforderung: 5 Mio. EUR (netto) Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Diesel-Überlandbussen der Klasse M3, Klasse II (Niederflur/Low-Entry), Länge ca. 12 m). • Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen von Versicherungen im nachfolgend beschriebenen Umfang bzw. über die Bereitschaft, diese auf eigene Kosten im Auftragsfalle abzuschließen: - Betriebs-, Umwelt- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sachschäden in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssumme und - Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von EUR 700.000 je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssumme. Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist der Fahrzeuge aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Der Bewerber hat durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die vorstehend genannte Versicherung im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen wird. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die sonstige gebildete Personenmehrheit und nicht lediglich auf ihre einzelnen Mitglieder beziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bestbieter vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Dritterklärung des Versicherungsgebers zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Qualitätssicherung: Nachweis des Bestehens von Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertiger Zertifizierungen. Das Einreichen einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Darstellung von Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen (Lieferung von Dieselbussen der Klasse M3 I oder II im Zeitraum 2023 – 2025) mit Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail), Angabe des Lieferzeitraums (von (Monat/Jahr) – bis (Monat/Jahr)), des Leistungsumfangs (Anzahl und Typ der gelieferten Fahrzeuge) und des Auftragswerts (EUR netto). Mindestanforderung: Mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrifttn vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 150 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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