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Abwassergruppe Zemmer, hier Los 3: Neubau Stauraumkanal, Neubau Retentionsbodenfilter und Neubau Verbindungssammler Rodt, unterteilt in 2 Teillose
Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR · Trierweiler · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 25.09.2026, 10:30 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Der Auftraggeber (Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR ) beabsichtigt vorliegend Bauleistungen bezüglich des Bauvorhabens: Abwassergruppe Zemmer, hier Los 3: Neubau Stauraumkanal, Neubau Retentionsbodenfilter und Neubau Verbindungssammler Rodt zu vergeben. Das vorgenannte Los 3 ist wie folgt in zwei Teillose untergliedert: Teillos 1: Mit Teillos 1 wird der bauliche Teil eines Stauraumkanals, Retentionsbodenfilters und eines Verbindungssammlers zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler vergeben. Der neue Verbindungssammler beginnt im Ortsteil Rodt der Gemeinde Zemmer mit dem Rückbau eines Regenüberlaufbauwerkes in der Gemeindestraße „Flurstraße“ und endet im Wirtschaftsweg zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler mit dem Bau des neuen Stauraumkanals inkl. Retentionsbodenfilters und mit dem Anschluss an das bestehende Mischwassernetz. Der Verlauf des Sammlers wird überwiegend durch die Parzelle der „Flurstraße“ und anschließend der Parzelle 34 (Flur 25) vorgegeben. Nach ca. 375 m Länge und 20 m Höhe endet der Sammler mit den Bauwerken des Stauraumkanals auf der Parzelle des Flurstückes 27/1, Flur 25. Auf der vorgenannten Parzelle werden die Bauwerke des Stauraumkanals und des Retentionsbodenfilters errichtet. Der Baubeginn soll spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens erfolgen. Teillos 2: Mit Teillos 2 wird der maschinen- und elektrotechnische Teil eines Stauraumkanals und Retentionsbodenfilters zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler vergeben. Die Bauwerke des Stauraumkanals und des Retentionsbodenfilters befinden sich auf der Parzelle des Flurstückes 27/1, Flur 25. Der Baubeginn soll spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens erfolgen. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Neubau eines Stauraumkanals, Retentionsbodenfilters und Verbindungssammlers.
- Das Los 3 ist in zwei Teillose unterteilt: bauliche Ausführung (Teillos 1) und maschinen-/elektrotechnische Ausführung (Teillos 2).
- Baubeginn ist spätestens 15 Werktage nach Auftragserteilung.
- Weitere Details zu den Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabe von Bauleistungen für den Neubau eines Stauraumkanals, Retentionsbodenfilters und Verbindungssammlers.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 60 %.
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Preis nach Wichtigkeit
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 40 %.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 1.1. Angabe des Bieters zu Registereintragungen hinsichtlich Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder eines vergleichbaren Registers des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben - anhand des vorgesehenen Formblattes 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.3. Angabe des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (§ 6e VOB/A-EU), die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.4. Eine Eigenerklärung des Bieters zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen – anhand des vorgesehenen Formblattes Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket. 1.5. Angabe des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) - anhand der vorgesehenen Formblätter (Mustererklärungen 1 und 3). 1.7. Angabe des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.8. Angabe des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.9. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe), § 6d VOB/A-EU: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
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Eintragung Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 1.1. Angabe des Bieters zu Registereintragungen hinsichtlich Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder eines vergleichbaren Registers des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben - anhand des vorgesehenen Formblattes 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.3. Angabe des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (§ 6e VOB/A-EU), die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.4. Eine Eigenerklärung des Bieters zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen – anhand des vorgesehenen Formblattes Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket. 1.5. Angabe des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) - anhand der vorgesehenen Formblätter (Mustererklärungen 1 und 3). 1.7. Angabe des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.8. Angabe des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.9. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe), § 6d VOB/A-EU: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Nachweis anhand des vorgesehenen Formblattes 001_Versicherungsnachweis. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 2.2. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Nachweis anhand des vorgesehenen Formblattes 001_Versicherungsnachweis. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 2.2. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1. Angaben des Bieters zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1. Angaben des Bieters zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.3. Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) ist für die Beurteilungsgruppe AK1 zu erfüllen und mit Angebotsabgabe - gemäß dem vorgesehenen Formblatt EFB 212_Ergänzende Teilnahmebedingungen, Ziffern 7.3. und 7.4. – nachzuweisen. 3.4. Bieter müssen zudem folgende Unterlagen mit der Angebotsabgabe einreichen und nachweisen: a) Erlaubnis nach § 7 SprengG des Bieters. b) Befähigungsscheine des Aufsichtspersonals nach § 20 SprengG. c) Nachweise zur Sicherung von Qualität und Gesundheits-, Arbeitsschutz wie beispielsweise: • Qualitätsmanagementsystem gemäß EN ISO 9001; • Gütesiegel der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V.; • SCC-Zertifikat.
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Durchschnittliche Personalstärke
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.2. Angaben des Bieters zu Arbeitskräften - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
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Durchschnittliche Personalstärke
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.2. Angaben des Bieters zu Arbeitskräften - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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