AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9f3ee1c2-7566-4228-ab53-435f689f46c6/

EDV-Hardware und digitale Präsentationsmedien für die Schulen des Kreises Steinfurt

Notice-ID: 9f3ee1c2-7566-4228-ab53-435f689f46c6 · Procedure-ID: 799f4f16-01e7-450c-83e6-74fbac79e309

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Steinfurt, Steinfurt
Veröffentlicht
03.12.2025
Frist (Submission)
28.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Für die Kaufmännischen Schulen Tecklenburger Land wird verschiedene EDV-Hardware benötigt, um die digitale Infrastruktur der Schule weiter auszubauen und den aktuellen Anforderungen an einen modernen Unterricht gerecht zu werden. Für das Berufskolleg Tecklenburger Land werden digitale Präsentationsmedien angeschafft. Diese Geräte unterstützen einen interaktiven und multimedialen Unterricht, fördern die digitale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen den Lehrkräften den Einsatz vielfältiger didaktischer Methoden. Mit der neuen EDV-Hardware und den Präsentationsmedien wird die technische Ausstattung der Schule zukunftsfähig gestaltet und ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Bildungslandschaft geleistet.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Wochen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).