Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A
Landkreis Böblingen · Böblingen · Baden-Württemberg
Beschreibung
Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS/VPE-Linien: • Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 652: Weissach Porsche – Heimsheim Dieb – Friolzheim – Tiefenbronn – Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 653: Weissach / Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim - Rutesheim - Leonberg und zurück • Linienweg 653A: Heckengäu - Rutesheim / Weissach / JCB-Schule (Schülerverkehr) Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen- Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 14 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Ka
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die Linien 660, 652, 653 und 653A im Landkreis Böblingen und Enzkreis.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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