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Tief- und Rohrbau DN800 Gustavsburg, 1000TP01340 - 30023133
Mainzer Netze GmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Vergabe-Ergebnis
S&V Bau GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Tief- und Rohrbauarbeiten im Rahmen der Erneuerung der Wasser FL DN 800, Abschnitt Gustavsburg, für die Mainzer Netze GmbH; Projektnummer 1000-TP-01340
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, die gemäß Leistungsverzeichnis A10. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 100 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächstniedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plau-sibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustel-len. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punkt-zahl.
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Umsetzungskonzept 21 %Qualität
Darzulegen sind die vorgesehenen Konzepte, Prozesse und Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung von Qualität, Preis und Terminen mit entsprechenden Routinen, Standard-verfahren und individuellen Anpassungen. Bewertet wird hierbei die Berücksichtigung der projektspezifischen Besonderheiten und Zwangspunkte.
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Terminplan 4,5 %Qualität
Der Terminplan wird hinsichtlich der Einhaltung der Zwangspunkte und einer realistischen Umsetzbarkeit bewertet. Vorgesehene Pufferzeiten werden positiv bewertet.
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Reaktionsmechanismen 4,5 %Qualität
Für den Fall kurzfristiger Änderungen im Projektablauf, z. B. durch den Einfluss Dritter, sind die Reaktionsmechanismen darzulegen. Bewertet werden die zeitliche Komponente sowie die Einbindung des Auftraggebers.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevor-schriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 95 Tage nach Fristende
Auftragnehmer S&V Bau GmbH1 Veröffentlichung
- 03.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.415 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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