AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modernisierung HWKS_Ausstattungsplanung Werkstätten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Handwerkskammer Schwerin, Schwerin
- Veröffentlicht
- 18.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ausstattungsplanung Werkstätten (KG 610-630, DIN 276), Leistungsphasen 1 - 9 nach § 34 der HOAI 2021 für die Modernisierung des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Schwerin. Das Ziel der Handwerkskammer Schwerin ist es, eine bauliche Modernisierung und Ausstattung ihres ca. 30 Jahre alten Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) durchzuführen. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt ca. 46.500 m². Davon befinden sich auf einer Fläche von ca. 17.500 m² Unterrichtsräume, Werkstätten, Sanitärbereiche, Technikräume und Verwaltungsbereiche sowie ein freistehendes Internat. Das übergeordnete Ziel der Modernisierung des BTZ und des Internats ist es, dass die Baumaßnahme innerhalb der Bestandskubatur erfolgen soll und weder Aufstockungen, noch Erweiterungen vorgesehen sind. Die bisher im Rahmen der Bestands- und Bedarfsanalyse erstellten Gutachten weisen einen veränderten Raum- und Ausstattungsbedarf nach. Die geschätzen Bauwerkskosten der Modernisierung für das BTZ und das Internat belaufen sich auf ca. 19 Mio. Euro brutto. Die Prognose für die Kosten der Ausstattung, KG 600 beträgt ca. 3,5 Mio. Euro brutto, Index 2. Quartal 2024. Projektbeginn: März 2025, Abschluss der Leistungsphase 8: 2. Quartal 2031
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 26.03.2025
- Ende
- 30.06.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Mecklenburg- Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.