AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 20:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9fa32501-e14b-4a07-a055-c74e89e24479/

BV "Hort Kinderland" - Los 3: Tragwerksplanung

Notice-ID: 9fa32501-e14b-4a07-a055-c74e89e24479 · Procedure-ID: fb2be8bf-4a5e-4ea6-9473-b1fab2512a00

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Mühlenbecker Land, Mühlenbecker Land
Veröffentlicht
02.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In Schildow, einem Ortsteil der Gemeinde Mühlenbecker Land, soll ein multifunktionales Hortgebäude als Ersatzneubau errichtet werden. Neben der Funktion als Kinderhort für ca. 400 Kinder sollen in dem Neubau ein Elterncafé und Räumlichkeiten für einen Jugendclub integriert werden. Der Hort selbst soll möglichst flexibel gestaltet werden, es soll auch möglich sein, dort Klassenräume auszuweisen. Gegenstand der Ausschreibung sind - Planungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der Tragwerksplanung sowie - die Beratungsleistung der Bauphysik (Energiebilanzierung). Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen sind in Teil B der Vergabeunterlagen näher beschrieben und werden hier nicht weiter wiedergegeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.03.2025
Ende
31.03.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.03.2025
Zuschlagsentscheidung
07.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).