AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9faab021-1cd6-4b87-94c4-ec208a0834ce/

Softwareentwicklung in MS C#.NET für das Projekt Landtagsverwaltung

Notice-ID: 9faab021-1cd6-4b87-94c4-ec208a0834ce · Procedure-ID: ea1de5df-62f0-47c3-ad6a-05a66068e731

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Steuern, München
Veröffentlicht
14.11.2023
Frist (Submission)
15.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) eine Unterstützungsleistung für die Komponenten-Entwicklung der Fachanwendung Landtagsverwaltung im Auftrag des Bayerischen Landtags aus. Diese ist eine speziell für den Bayerischen Landtag entwickelte Anwendung zur Unterstützung und Abwicklung parlamentarischer Prozesse. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (100 PT) mit optionaler Verlängerung um 3 x 12 Monate mit je 100 PT. Die Dienstleistung ist voraussichtlich zu 10% in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ in München zu erbringen. Bis zu 90% können per remote geleistet werden..

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
47 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).