Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert sind drei (3) Referenzen, die sämtliche nachfolgende Kriterien erfüllen:
1. Der Referenzauftrag muss mit dem Leistungsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar
sein. Als vergleichbar gelten Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheit
bzw. IT-Sicherheit, die Leistungen beinhalten, welche im Wesentlichen,
d.h. mindestens dem Profil A entsprechen.
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2. Das Projektvolumen muss einen jährlichen Aufwand von mindestens 200 Personentagen
umfassen.
3. Der Referenzauftrag muss als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher
Auftragnehmer des Referenzgebers) für eine Behörde oder Organisation mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) durchgeführt worden sein.
4. Der Referenzauftrag muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossen
sein.
Hinweis: Die geforderten Anforderungen (insbesondere die erfolgten Leistungen in Höhe des jeweils geforderten Wertes) müssen bereits vollständig erfüllt sein. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Vertrag mit einem der Referenzauftraggeber bereits (vollständig) erfüllt und beendet ist, sondern es reicht aus, wenn z.B. ein
Rahmenvertrag, die vorgenannten Anforderungen erfüllt und Leistungen in dem Umfang der vorgenannten Anforderungen bereits erfolgreich erbracht wurden, ohne dass der Rahmenvertrag beendet oder bereits vollständig ausgeschöpft ist.
Lediglich klarstellend wird insoweit darauf hingewiesen, dass allein der Abschluss eines Vertrages mit dem jeweils geforderten Auftragsvolumen nicht ausreichend ist, wenn die Leistungen nicht bereits im geforderten Umfang erbracht wurden.