AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9fceca35-cd69-46f3-b4bd-9a0ae6ce5e9d/

Direktvergabe BAFSYS 2

Notice-ID: 9fceca35-cd69-46f3-b4bd-9a0ae6ce5e9d · Procedure-ID: 16dd470f-21ec-4757-a694-570985a8445d

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Stammdaten

Auftraggeber
NBank, Hannover
Veröffentlicht
06.06.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72222300 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens zur Bearbeitung und Bewirtschaftung von Förderanträgen nach dem AFBG Die NBank beabsichtigt die Einführung des Fachverfahrens "BAFSYS 2" zur umfassenden digitalen Bearbeitung von Förderanträgen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Niedersachsen und Bremen. Die Softwarelösung soll als Software-as-a-Service (SaaS) betrieben und über eine verschlüsselte Terminalserverarchitektur bereitgestellt werden. Der bisherige Anbieter, die Datagroup IT Solutions GmbH, stellt mit BAFSYS 2 die evolutionäre Weiterentwicklung des bislang eingesetzten Verfahrens BAFSYS 1 zur Verfügung. Gegenstand der beabsichtigten Direktvergabe ist die Bereitstellung, Wartung, Pflege, Hosting, Support, Migration, Schulung und fortlaufende Betreuung der Fachanwendung inklusive erweiterter Journalfunktion.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
06.06.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 16.06.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).