AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9fced2b2-036c-4fda-bf4f-4b3eb6bf667d/

Citybahn Knotenpunkt FRO - landschaftsgärtnerische Arbeiten

Notice-ID: 9fced2b2-036c-4fda-bf4f-4b3eb6bf667d · Procedure-ID: 7c1354b6-b43c-4a2d-bac1-aea260379654

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Grün und Gruga, Essen
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
08.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bauprojekt Citybahn - Trassenführung Straßenbahn; Umgestaltung Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard/Frohnhauser Straße. Der bestehende signalisierte Knotenpunkt wird umgebaut und erhält mit dem Anschluss des Neubauabschnitts eine vierte Knotenpunktzufahrt. Die Abbiegebeziehungen werden entsprechend des prognostizierten Verkehrsaufkommens angepasst. Im Streckenabschnitt der Citybahn am Frohnhauser Knotenpunkt werden der Gleiskörper sowie die Straßenbegleitgrünflächen erneuert. Es wird ein mit Rasen begrüntes Gleis geschaffen (dies erfolgt bereits bauseits und ist nicht Gegenstand der auszuführenden Arbeiten).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).