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Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum vom 1.10.2025 bis 30.9.2027
AOK Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenV08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 1
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Los 2 AufgehobenV08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 2
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Los 3 VergebenV08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 3🏆 Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH · Bottrop
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Los 4 VergebenV08AA05 - Ioxitalaminsäure🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 5 VergebenV08AB02 - Iohexol - Teillos 1🏆 GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG · Braunschweig
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Los 6 VergebenV08AB02 - Iohexol - Teillos 2🏆 GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG · Braunschweig
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Los 7 VergebenV08AB02 - Iohexol - Teillos 3🏆 GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG · Braunschweig
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Los 8 AufgehobenV08AB04 - Iopamidol - Teillos 1
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Los 9 VergebenV08AB04 - Iopamidol - Teillos 2🏆 Bracco Imaging Deutschland GmbH · Konstanz
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Los 10 VergebenV08AB04 - Iopamidol - Teillos 3🏆 b.e.imaging GmbH · Baden-Baden
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Los 11 VergebenV08AB05 - Iopromid - Teillos 1🏆 Bayer Vital GmbH · Leverkusen
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Los 12 VergebenV08AB05 - Iopromid - Teillos 2🏆 Bayer Vital GmbH · Leverkusen
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Los 13 VergebenV08AB07 - Ioversol🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 14 VergebenV08AB09 - Iodixanol🏆 GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG · Braunschweig
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Los 15 VergebenV08AB10 - Iomeprol🏆 Bracco Imaging Deutschland GmbH · Konstanz
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Los 16 VergebenV08AB11 - Iobitridol🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 17 VergebenV08BA01 - Bariumsulfat🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 18 VergebenV08CA12 - Gadopiclenol🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 19 VergebenV08CA02 - Gadotersäure - Teillos 1🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 20 VergebenV08CA02 - Gadotersäure - Teillos 2🏆 b.e.imaging GmbH · Baden-Baden
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Los 21 VergebenV08CA02 - Gadotersäure - Teillos 3🏆 Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
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Los 22 VergebenV08CA04 - Gadoteridol🏆 Bracco Imaging Deutschland GmbH · Konstanz
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Los 23 VergebenV08CA08 - Gadobensäure🏆 Bracco Imaging Deutschland GmbH · Konstanz
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Los 24 VergebenV08CA09 - Gadobutrol🏆 Bayer Vital GmbH · Leverkusen
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Los 25 VergebenV08CA10 - Gadoxetsäure🏆 Bayer Vital GmbH · Leverkusen
- Bayer Vital GmbH · Leverkusen
- b.e.imaging GmbH · Baden-Baden
- Bracco Imaging Deutschland GmbH · Konstanz
- Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH · Bottrop
- GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG · Braunschweig
- Guerbet GmbH · Sulzbach/Ts.
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2025 bis zum 30.9.2027. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Ziffer 5.1 insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer. Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Zuschlagsempfänger können eine Beendigung des Vertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("ZE-Optionsrecht") verhindern, sofern die Auftraggeber nicht rechtzeitig widersprechen. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es gilt das nationale Beschaffungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Summe der gewichteten Erstattungsbeträge 1 %Preis
Wirtschaftlichkeit der Summe der gewichteten Erstattungsbeträge
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 74 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (6) Bayer Vital GmbH · b.e.imaging GmbH · Bracco Imaging Deutschland GmbH · Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH · GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG · Guerbet GmbH1 Veröffentlichung
- 18.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 296 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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