AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 00:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9ff742e1-5f6d-4509-a6c3-b5626a6b715b/

44EU/25 Theater Trier Brandschutzplanung

Notice-ID: 9ff742e1-5f6d-4509-a6c3-b5626a6b715b · Procedure-ID: 73b1ee2b-29c5-4879-908e-1d3c30b8d2ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Trier, Trier
Veröffentlicht
10.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Brandschutzplanung in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 17 Brandschutzplanung für den Teilneubau und die Bestandsanierung des Theaters der Stadt Trier. Die Aufgabenstellung im Überblick Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftragnehmer mit der Erbringung der Grundleistungen und ausgewählter Besonderer Leistungen (siehe nachfolgender Aufstellung) der Leistungsphasen 1 - 8 des Leistungsbildes Brandschutz der AHO Schriftenheft 17 (Stand Dez. 2022) zu beauftragen. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor: Stufe 1: LPH 1 bis 3, Stufe 2: LPH 4 bis 5, Stufe 3: LPH 8

Vergabe-Status

Auftragnehmer
IfBW Ingenieurbüro für Brandschutz Wuppertal GmbH
Vertragsabschluss
10.09.2025
Zuschlagsentscheidung
22.07.2025
Angebotsspanne
123.755 – 262.827 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).