AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9fff09c0-ee96-47ea-a71e-04822f235b9a) · Abgerufen am 02.09.2026 00:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9fff09c0-ee96-47ea-a71e-04822f235b9a/

RV Trinkwasser-Ringversuche

Notice-ID: 9fff09c0-ee96-47ea-a71e-04822f235b9a · Procedure-ID: 06f8c24f-c795-49b9-b3fb-3d0e3746d023

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, Recklinghausen
Veröffentlicht
27.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98300000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In den Jahren 2027 bis 2030 veranstaltet das LANUK insgesamt acht anorganische Ringver-suche (zwei pro Jahr) zur externen Qualitätssicherung von Untersuchungsstellen, die Trink-wasser im Rahmen der TrinkwV untersuchen. Mit diesem Vergabeverfahren wird ausschließlich die Erstellung der Proben inkl. Homogenitäts- und Stabilitätstests nach den Vorgaben des LANUK und deren versandfertige Verpackung an die teilnehmenden Untersuchungsstellen vergeben. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Vertragsabschluss
26.08.2026
Angebotsspanne
357.000 – 357.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).