AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=900696) · Abgerufen am 25.10.2026 15:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a000fc29-11f2-454d-9190-059ae7d78af0/

Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt MfS-Unterlagen II

Notice-ID: a000fc29-11f2-454d-9190-059ae7d78af0 · Procedure-ID: 577fd876-2a60-4a5b-9915-29c79310fadd

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
22.10.2026
Frist (Submission)
20.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79995100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.151.261 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Digitalisierung von Archivgut einschl. konservatorischer Vorarbeiten und notwendiger Transportleistungen zwischen dem Bundesarchiv und der Auftragnehmerin. In diesem Projekt handelt es sich vor allem um Archivgut aus der Zeit von 1949 bis 1990, sowohl lose als auch gebunden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).