AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 03:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a01b3f3f-1c22-4edc-af7a-7eae67fbe04a/

Unterhalts- und Glasreinigung

Notice-ID: a01b3f3f-1c22-4edc-af7a-7eae67fbe04a · Procedure-ID: 06102ac0-4706-488c-ac7f-f3e2e22cd86b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesverwaltungsamt Saarland, St. Ingbert
Veröffentlicht
12.04.2024
Frist (Submission)
16.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Unterhaltsreinigung (Los 1) und die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für die Liegenschaften des Landesverwaltungsamtes (LaVA) an den Standorten Lebach, St. Ingbert, Saarbrücken. Es handelt sich um eine Fläche von insgesamt circa 8.000-9.000 m². Hierbei hat der Standort Lebach eine "Sonderstellung" inne, da es sich um eine Landesaufnahmestelle (LASt) handelt und dort neben den Verwaltungsgebäuden zusätzlich auch Reinigungen in der Essensausgabe (besonderer Bodenbelag), einem Gemeinschaftsbad, einer Wäscherei und einer Arztpraxis erfolgen müssen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2025
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).