AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0366200-97ba-452a-b91f-052ebf9ddea3/

Mobilfunk und Sprache

Notice-ID: a0366200-97ba-452a-b91f-052ebf9ddea3 · Procedure-ID: a7a4bf91-3c57-4120-88fe-5c14c1d4879d

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
Veröffentlicht
27.09.2024
Frist (Submission)
18.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für Telekommunikationsdienstleistungen des AOK-Multiservicenetzes werden neue Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Sprache: Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz inklusive physischer Anbindung aller Standorte der Auftraggeberinnen. Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).