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Leistungen für die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show
Heilbronn Marketing GmbH · Heilbronn · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie die Planung und Durchführung der Wassershow in Heilbronn im Zeitraum vom 17.06.2027 bis zum 09.10.2027 inklusive deren Rückbau im Anschluss. Der AN schuldet alle Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Erfüllung der Leistung, Bereitstellung der technischen Ausrüstung (Multimediasystem) für die Dauer der knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show, erforderlich sind. Das gilt auch für diejenigen Leistungen, die über die in Teil B der Leistungsbeschreibung (Formular 001) genannten Leistungen hinaus notwendig sind. Alle benötigten Leistungen müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Der AG erwartet ein spielfertiges System inkl. Betreuung, sog. betreute "turnkey solution". Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anwendung auf das Vorhaben finden, sind einzuhalten, u.a. die TA-Lärm, natur- und/oder artenschutzrechtliche Vorgaben sowie wasserrechtliche Bestimmungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Planung, technische Ausrüstung und Durchführung einer Wassershow vom 17.06.2027 bis 09.10.2027 in Heilbronn.
- Es wird eine betreute 'turnkey solution' erwartet, die alle notwendigen Leistungen und die Einhaltung von Vorschriften wie TA-Lärm und Naturschutz umfasst.
- Die Ausschreibung erfordert umfangreiche Nachweise für die technische und planerische Eignung sowie Erfahrung in der Durchführung ähnlicher Veranstaltungen.
- Die Heilbronn Marketing GmbH ist der Auftraggeber für dieses offene Verfahren.
Gesucht wird die Planung und Durchführung einer knapp 4-monatigen Wassershow in Heilbronn, inklusive Bereitstellung der technischen Ausrüstung und Rückbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ermittlung der Preispunkte (P) 80 Pkt.Preis
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter im Angebotsformular angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 80 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
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Technische Ausstattung 10 Pkt.Qualität
Jeder Bieter, der die Mindestanforderungen gemäß Angebotsformular erfüllt, erhält 2 Bewertungspunkte. Bieter, die technische Ausrüstung anbieten, die in Quantität und/oder Qualität über die Mindestanforderung hinausgeht, erhalten auf Basis der unten dargestellten Wertungsmatrix eine höhere Punkt-zahl. Je größer der quantitative und/oder qualitative Mehrwert im Vergleich zu den Mindestanforderungen ist, desto besser wird der Bieter in diesem Kriterium gewertet. Der quantitative und/oder qualitative Mehrwert ist gemäß den Anforderungen im Angebotsformular in einer separaten Anlage auszuweisen.
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Gestalterisches Grobkonzept 10 Pkt.Qualität
Bei diesem Kriterium wird das gestalterische Grobkonzept bewertet im Hinblick auf: - Multidimensionaler, sinnvoller Einsatz der technischen Komponenten, - Gegenseitige Unterstützung der eingesetzten Elemente Wasser, Projektion, Licht und Musik (Elemente werden nicht lediglich nebeneinander eingesetzt), - Harmonie der Inszenierung in Bezug auf Visualisierung und Akustik, - Verständnis des Werdegangs, des Charakters und der Identität der Stadt Heilbronn als Green Capital, - Identifizierung und Adressierung der Besucherzielgruppe, - Durchgängige Geschichte mit Spannungsbogen und Wiedererkennungswert, Gewünscht ist die Einreichung von 4 Ideen für die Ausgestaltung der Wassershows in Form einer textlichen Erläuterung (maximal 1 DIN A4 Seite pro Idee) und jeweils einer grafischen Simulation.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über - eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter nur über geringere Versicherungssummen oder eine geringere Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, muss er eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den entsprechen-den Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorlegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB und zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, sowie sonstigen Ausschlussgründen und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland), Verpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angabe über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Vorlage der Referenzprojekte, dass nur grundsätzlich vergleichbare Leistungen überhaupt berücksichtigt werden. Diese grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen dann auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen erfüllen. Als vergleichbar angesehen wird die Durchführung einer Wassershow über mindestens 2 Wochen mit insgesamt mindestens 4 Spieltagen unter Bereitstellung der dafür notwendigen technischen Ausrüstung und Entwicklung des gestalterischen Konzepts. Für jedes Referenzobjekt sind die in der Tabelle geforderten Angaben zu machen. 1. Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen Der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte nachweisen, deren Durchführungszeitraum vollständig im Zeitraum nach dem 01.07.2016 bis zur Abgabe des Angebots liegt. Bei Bietergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unter-nehmen nach der von der Bietergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (w/m/d) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 31.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 42 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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